Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Zedakah e.V. für das Veranstaltungsprogramm „israel Perspektive (iP)“
a) Diese AGB gelten für alle Verträge, welche im Zusammenhang mit den Multimedialen Bildungs- und Begegnungsräumen zur Antisemitismusprävention geschlossen werden, sowie für alle für den Kunden damit erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
b) Vertragspartner ist der Verein Zedakah e.V. (kurz: Zedakah). Das Gesamtprogramm trägt den Namen „israel Perspektive“ (kurz: iP). Zu den Veranstaltungen zählen beispielsweise öffentliche Veranstaltungen, Gruppenangeboten, Fortbildungen, Begegnungsprogramme etc.
c) Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehauses Bethel gelten ebenfalls, wenn Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie weitere Lieferungen und Leistungen des Gästehauses in Anspruch genommen werden.
d) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn das Gästehaus diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
a) Zedakah bietet anmeldepflichtige und anmeldefreie Veranstaltungen an. Der Vertrag über die Teilnahme an anmeldepflichtigen Veranstaltungen kommt durch Anmeldung des Kunden und Bestätigung durch Zedakah zustande. Zedakah steht es frei, die Reservierung schriftlich oder telefonisch zu bestätigen. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich erkennt der Kunde die AGB der Zedakah-Räume an.
b) Die Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen kann auf eine bestimmte Personenzahl beschränkt sein Ist für eine Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.. Besteht für Veranstaltungen eine Anmeldepflicht, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
c) Anmeldungen für Gruppenangebote sollten mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag bei Zedakah eingehen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt der Zedakah dies dem Kunden unverzüglich mit.
Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altershinweise zu beachten.
d) Vertragspartner sind das Zedakah und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Zedakah gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
e) Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen.
a) Der Kunde ist verpflichtet, die für den Besuch der Zedakah-Räume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Zedakah an Dritte.
b) Das Entgelt für kostenpflichtige Veranstaltungen ist vor Beginn der Veranstaltung an der Rezeption im Gästehaus Bethel zu bezahlen. Das Entgelt kann auch im Vorhinein durch Sofortüberweisung, Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.
c) Bei Inanspruchnahme von Leistungen des Gästehauses, werden diese gesondert abgerechnet.
d) Wurde für ein Angebot der Zedakah-Räume ein Gruppentarif vereinbart, ist dieses Entgelt in voller Höhe fällig, auch wenn sich die Teilnehmerzahl reduziert. Die Preise können vom Zedakah ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen in Bezug auf die gebuchte Leistung wünscht und das Zedakah dem zustimmt.
e) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so erhöhen sich die vereinbarten Preise entsprechend.
f) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich das von den Zedakah-Räumen für derartige Leistungen berechnete Preise, so kann der vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% angehoben werden.
g) Rechnungen des Zedakah ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Zedakah ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Verbrauchern 5% über dem Basiszinssatz bzw. entsprechenden Nachfolgezinssatz der EZB zu verlangen. Dem Gästehaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
h) Ab der 2. Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 erhoben.
i) Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
j) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung Zedakah aufrechnen oder mindern.
a) Die Stornierung des Kunden muss schriftlich erfolgen. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Zedakah geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung Zedakah zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
b) Anmeldungen können sieben Tage vor der Veranstaltung kostenlos storniert werden. Bei größeren Veranstaltungen (ab 50 Teilnehmer) kann eine abweichende Stornierungsfrist einzelvertraglich geregelt werden. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang bei Zedakah Maßgeblich. Die Beweislast liegt beim Kunden.
c) Erscheint der Kunde nicht innerhalb von 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit und kann die Führung bzw. die Veranstaltung nicht zu einer späteren Tageszeit durchgeführt werden, verfällt der Anspruch des Kunden zur Durchführung der Veranstaltung.
a) Sofern ein kostenloses Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Zedakah in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage Zedakah auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
b) Wird eine vereinbarte oder oben gem. Klausel III Nr. 9 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Zedakah ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c) Ferner ist Zedakah berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
höhere Gewalt oder andere vom Zedakah nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden Zedakah begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Zedakah den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Zedakah in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Zedakah zuzurechnen ist; d) Bei berechtigtem Rücktritt Zedakah entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
a) Das Zedakah haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Zedakah die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Zedakah beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von ertragstypischen Pflichten des Zedakah beruhen. Einer Pflichtverletzung des Zedakah steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Zedakah auftreten, wird das Zedakah bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b) Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Gästehaus Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Gästehauses gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
c) Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Gästehauses abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
Zur Durchführung des Vertrags werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Diese werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Zedakah ist berechtigt, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde gestattet Zedakah, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.
Des Weiteren gelten die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.
Sollte sich ein Gast, im Falle von Epidemien bzw. Pandemien (wie z.B. Corona) infizieren, haftet das Gästehaus Bethel nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
Die Verordnungen des Landes Baden-Württemberg sowie die Anweisungen der Bundesregierung sind maßgebend.
a) Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
b) Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
c) Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
d) Das Rauchen ist in allen Gebäuden nicht gestattet.
e) In allen Gebäuden gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
a) Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Gästehaus schriftlich bestätigt worden sind.
b) Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Gästehauses als vereinbart.
c) Zedakah ist rechtlich nicht eigenständig, sondern gehört zu Zedakah e.V. mit Sitz in Talstraße 100, 75378 Bad Liebenzell.
d) Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.
e) Diese Allgemeinden Geschäftsbedingungen gelten ab dem 24.01.2020.